FAQ`s

 1. Wie hoch sind die Kosten einer Entrümpelung?

Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten, da immer mehrere Faktoren einbezogen werden müssen. So führen u. a. die Müllarten, die sich in einem Objekt befinden (z. B. Sperrmüll, sperrige Gegenstände oder stark verunreinigte Räume), zu signifikanten Preisunterschieden. Aus diesem Grund müssen wir jede Immobilie besichtigen und unterbreiten Ihnen erst im Anschluss unser seriöses und zuverlässiges Angebot.

2. Ist eine Besichtigung vor Ort kostenlos?

Ja, die Erstbesichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Es ist auch für uns wichtig, jedes Objekt im Voraus zu sehen, um den jeweiligen Arbeitsaufwand einschätzen zu können. Die genauen Kosten für ein seriöses Festpreisangebot setzen immer eine Besichtigung voraus.

3. Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort bzw. ein Angebot bekomme?

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns grundsätzlich innerhalb von wenigen Stunden bei Ihnen und vereinbaren den unverbindlichen Besichtigungstermin, nach dem wir Ihnen schnellstmöglich unseren Kostenvoranschlag zukommen lassen.

4. Wie werden meine Gegenstände entsorgt?

Da Gerümpel u. a. viele wiederverwertbare Stoffe enthält, geht jeder Entsorgung von Blitzentrümpelung- Bielefeld eine sorgfältige Trennung und Sortierung vor Ort voraus. Dabei achten wir besonders auch auf Stoffe, die gesondert entsorgt werden müssen. Auf Anfrage erhalten Sie von uns einen entsprechenden Entsorgungsnachweis.

5. Was geschieht mit brauchbaren Gegenständen?

Dinge wie z. B. tragbare Kleidung, Haushaltsgegenstände oder Bücher werden grundsätzlich nicht entsorgt, sondern verschiedenen karitativen Einrichtungen gespendet.

6. Wie lange dauert eine Entrümpelung?

Steht der Termin fest, planen wir die Entrümpelung und Entsorgung genau durch. In einem Großteil der Fälle, wird das vorliegende Objekt in 10 Stunden komplett entrümpelt und besenrein an Sie übergeben.

7. Gibt es auch eine Wertanrechnung?

Wir bieten Ihnen auch eine Wertanrechnung an, allerdings können wir das nur für Gegenstände machen, wo es offensichtlich ist und sich ein Verkauf lohnt. Das wären zum Beispiel funktionstüchtige Elektrogeräte, bestimmtes Porzellan oder Edelmetalle.

8. Muss ich bei der Entrümpelung Anwesend sein?

Wir wissen, was für eine emotionale Belastung es sein kann, zuzusehen wie die Wohnung der Eltern entrümpelt wird. Daher müssen Sie nicht dabei sein. Es reicht, wenn Sie uns die Tür aufschließen und den Rest erledigen wir für Sie.

9. Wer zahlt bei einem Todesfall die Kosten einer Entrümpelung?

Bei einem Todesfall tragen die Erben oder die Erbengemeinschaft die Kosten einer Entrümpelung, da diese als Ersatz für den Verstorbenen in den Mietvertrag eintreten. Gibt es keine Erben oder sind diese nicht auffindbar, trägt der Vermieter die Kosten.

10. Sind die Kosten einer Entrümpelung steuerlich absetzbar?

Ja die Kosten für eine Entrümpelung können bis zu 20 % abgesetzt werden. Eine Entrümpelung kann bei ganzen Wohnungen, Häusern oder Firmen hohe Kosten bis in den vierstelligen Bereich verursachen. Dies hängt von der zu beräumenden Fläche und der Menge der zu entsorgenden Dinge ab. Jedoch bietet der Staat hier die Möglichkeit, diese Kosten abzusetzen . Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch private Personen. Bei der jährlichen Steuererklärung gibt es das Feld „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Hier können Sie u.a. die Kosten (bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr ) für eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung eintragen. Der Staat erkennt von dieser Summe 20% an. Andere haushaltsnahe Kosten können Sie selbstverständlich hinzufügen. Wichtig: Tragen Sie auf jeden Fall die gesamten Kosten ein, die 20% werden dann vom Finanzamt berechnet. Dies ist keine Garantie für eine Rückerstattung , denn das hängt wiederum von Ihrer gesamten Steuererklärung (Nachzahlung oder Rückerstattung) ab. Bei einer fälligen Nachzahlung wird diese durch die absetzbaren 20% dementsprechend gemindert.

 

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